Voraussetzungen
- Realschul- oder einen gleichwertigen Abschluss
- der Nachweis einer abgeschlossene gastronomischen oder gleichgelagerten Berufsausbildung
- mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Gastronomie
- Wenn kein gastronomischer Grundberuf erlernt wurde, wird eine fünfjährige einschlägige Berufspraxis als gleichwertig anerkannt.
